
Wettkampfbestimmungen
(Stand: 22.
Mai 2001)
Gemeindewettkämpfe
der
Freiwilligen Feuerwehr
Wedemark
A.
Die Gruppe:
Zusammensetzumg
und Ausrüstung
1. Gesamte Gruppe: Feuerwehrschutzkleidung,
Schutzhand-
schuhe
nach UVV, Sicherheitsstiefel,
nachtleuchtender
Feuerwehrhelm mit
Nackenschutz,
Feuerwehr-Sicherheits-
gurt
(gilt auch für Altersgruppen!)
2.
Die Gruppenmitglieder:
Gruppenführer: keine Zusatzausrüstung
Melder: Handscheinwerfer
nach DIN 14643
Maschinist: keine
Zusatzausrüstung
Angriffstruppführer: Fangleine, Axt (genormt mit
Schutz),
C-Rollschlauch
15 m (Reserveschlauch),
Schlauchhalter
Angriffstruppmann: Fangleine,
C-Mehrzweckstrahlrohr,
Brechstange
(genormt 700 mm),
Schlauchhalter
Wassertruppführer: Fangleine, Axt(genormt mit
Schutz),
Schlauchhalter
Wassertruppmann: Fangleine,
C-Mehrzweckstrahlrohr,
Schlauchhalter
Schlauchtruppführer: Fangleine, Axt (genormt mit
Schutz),
Schlauchhalter
Schlauchtruppmann: Fangleine,
C-Mehrzweckstrahlrohr,
Schlauchhalter
Fehler: Für jedes fehlende oder nicht normgerechte
Ausrüstungsstück
10 Minuspunkte
Anmerkung: Die
Fangleine wird links getragen (Tragriemen über die
rechte Schulter), der Karabiner des
Sicherheitsgurtes auf der
B. Gerät bei den Gruppen:
1.
Motorspritze: TS mit 800 Ltr./min.
2.
Saugschläuche: 1,60 m Länge
3.
Saugkorb: mit Rückschlagventil und losem
Ring
4.
Mehrzweckstrahlrohr für C-Schläuche: Mundstückdurchm.
beliebig
5. Verteiler: nur
mit Niederschraubventilen
6. Schlauchmaterial und Äxte: wird vom Veranstalter gestellt
Fehler: Für
unsauberes Gerät oder - Fahrzeug sowie nicht normgerechtes
Gerät je 10 Minuspunkte
C. Bei der Einsatzübung zu verlegende Längen:
4
Saugschläuche á 1,60 m Länge
1 B-Schlauch
á 20 m Länge
1 Verteiler
3 mal je 2
C-Schläuche á 15 m Länge
D. Angriffsziel:
Drei Kanister auf 1,50 m hohen Pfählen in einem
seitlichen Abstand von
je 3 m. Der Abstand der Strahlrohrlinie von den
Kanistern beträgt 10 m.
Der Abstand der Wasserentnahmestelle von der
Strahlrohrlinie beträgt 50 m.
Fehler:
Überschreiten der Strahlrohrlinie je 10 Minuspunkte
Abspritzen eines falschen Eimers führt zum Ausschluß vom Wett-
kampf
E. Durchführung der Einsatzübung:
Nach dem Einfahren der Gruppe hinter die Startlinie
auf dem Wettkampf-
platz werden die Geräte ( 4 Saugschläuche, Saugkorb,
Halte- und Ventil-
leine, B-Schlauch, 7 C-Schläuche, 3 Äxte > Druckschläuche und
Äxte werden
vom Veranstalter gestellt < , Verteiler, Handscheinwerfer,
Brechstange, 3 C-Mehrzweckstrahlrohre und 6
Schlauchhalter) auf dem
vorgesehenen Platz abgestellt ( siehe hierzu auch
als Anlage beigefügte
Ablagezeichnung ) und die TS 8/8 in Stellung
gebracht.
Die TS 8/8 läuft vor Beginn der Einsatzübung.
Hierauf tritt die Gruppe neben den Saugschläuchen an
und der Gruppen-
führer meldet an den Wettkampfleiter:
„Wettkampfgruppe der Freiwilligen
Feuerwehr XYZ zum Wettkampf angetreten.“
Der Wettkampfleiter erteilt den Einsatzauftrag für
die Gruppe.
Der Gruppenführer wiederholt diesen Auftrag und gibt
ihn anschließend
an die Gruppe weiter.
1.Befehl des Gruppenführers:
a.
Ankündigung
„Einsatzübung mit C-Rohren“
„Angriffsziel:
Die Eimerlinie, Wasserentnahmestelle: Offenes Gewässer erforderlich: 4 Saugschläuche, Verteiler: eine B-Länge
vom Gerät,
Melder legt
B-Leitung und Verteiler, jeder Trupp legt seine Leitung
selbst!“
b. Einsatzbefehl
„Angriffstrupp
1. Rohr auf den linken Eimer vor!“
(Die Zeitwertung der Gesamtübung erfolgt nach
Erteilung des vorstehenden
Befehls auf das Wort „vor“.)
Nachdem der Wassertrupp und der Schlauchtrupp die
Saugleitung zu
Wasser gebracht haben, kann der Gruppenführer den
Einsatzbefehl für
das 2. und das 3. Rohr geben.
Weitere Befehle des
Gruppenführers sind:
„Wassertrupp 2. Rohr auf den rechten Eimer vor“ und
„Schlauchtrupp 3. Rohr auf den mittleren Eimer vor“.
Die Einsatzübung ist mit dem Herabspritzen des
letzten Eimers, durch
Ende der Zeitnahme beendet.
2. Tätigkeiten des Melders:
Er legt B-Leitung von der Pumpe zum Platz des Verteilers,
legt Verteiler
und schließt die B-Leitung an den Verteiler an. Der
Befehl: „Wasser
Marsch“ darf erst dann an den Maschinisten gegeben
werden, wenn der
Verteiler auf seinem Platz liegt und die B-Leitung
angekuppelt ist.
3. Tätigkeiten des Maschinisten:
Er nimmt Saugkorb, Halte- und Ventilleine und legt
diese an den Platz, wo
vermutlich der Saugkorb an die Saugleitung gekuppelt
wird. Der Saugkorb
kann auch an den Wassertruppführer direkt übergeben
werden.
Er kuppelt die Saugleitung dann an die Pumpe an,
wenn die Ventil- und
die Halteleine an der Saugleitung befestigt sind und
die Saugleitung auf
Befehl des Wassertruppführers („Saugleitung Hoch“)
zu Wasser gebracht
werden soll.
Er kuppelt die B-Leitung an den Druckstutzen der TS
8/8 an.
Er gibt Wasser auf den Befehl : „Wasser Marsch“ vom
Melder.
Die Halteleine muß am Gerät befestigt sein, bevor
der erste Eimer fällt.
4. Tätigkeiten des Angriffstrupps:
Er arbeitet nach dem Befehl des Gruppenführers und
rüstet sich sofort als
Angriffstrupp aus. Wenn die Druckleitung steht (
C-Schläuche gekuppelt
und Mehrzweckstrahlrohr angekuppelt ), gibt der
Angriffstruppführer
den Befehl: „Erstes Rohr Wasser Marsch“ an den
Melder.
Der Eimer darf erst abgespritzt werden, wenn der
Truppführer seinen Trupp-
mann erreicht hat.
5. Tätigkeiten des Wassertrupps:
Er legt mit Hilfe des Schlauchtrupps die
Saugleitung, dabei müssen alle
Saugschläuche angehoben werden. Während der
Wassertrupp kuppelt,
hält der Schlauchtrupp die Saugleitungen. Es darf
nicht auf der Erde
gekuppelt werden, sondern mindestens in Knöchelhöhe.
Der Wassertruppführer bringt die Ventil- und die
Halteleine an. Der Mast-
wurf am Saugkorb, der Saugkorb und Saugleitung
erfassen muß, wird vom
Wassertruppführer angebracht. Die zwei Halbschläge
in der oberen Hälfte
des Saugschlauchs ( vom Saugkorb aus gesehen, also
unterhalb der
Kupplungen ) werden
vom Wassertruppmann angebracht. Die Ventilleine
muß vom Wassertruppführer eingehakt werden.
Er bringt mit Hilfe des Schlauchtrupps ( 4 Mann )
die Saugleitung nach den
Befehlen des Wassertruppführers : „Saugleitung Hoch“
und „Zu Wasser“
zu Wasser.
Er rüstet sich anschließend als zweiter
Angriffstrupp aus und übernimmt die
zweite C-Leitung. Wenn die Druckleitung steht (
C-Schläuche gekuppelt und
Mehrzweckstrahlrohr angekuppelt ), gibt der
Truppführer den Befehl:
„Zweites Rohr Wasser Marsch“ an den Melder.
Der Eimer darf erst abgespritzt werden, wenn der
Truppführer seinen Trupp-
mann erreicht hat.
6. Tätigkeiten des Schlauchtrupps:
Er hilft dem Wassertrupp beim Auslegen der Saugschläuche, hält die Saug-
schläuche beim Kuppeln und bringt mit dem
Wassertrupp die Saugleitung
zu Wasser.
Er rüstet sich anschließend als dritter
Angriffstrupp aus und übernimmt die
dritte C-Leitung. Wenn die Druckleitung steht (
C-Schläuche gekuppelt und
Mehrzweckstrahlrohr angekuppelt ), gibt der
Truppführer den Befehl:
„Drittes Rohr Wasser Marsch“ an den Melder.
Der Eimer darf erst abgespritzt werden, wenn der
Truppführer seinen Trupp-
mann erreicht hat.
7. Das Kuppeln der Saugleitungen:
Nachdem der Angriffstruppführer zu Beginn der
Einsatzübung seinen Einsatz-
befehl wiederholt hat, bestimmt der
Wassertruppführer die Anzahl der erfor-
derlichen Saugschläuche durch die Worte: „Vier
Längen Saugschlauch“.
Dann verlegen Wassertrupp und Schlauchtrupp die
Saugschläuche. Wenn
der Saugkorb angekuppelt ist, treten Wasser- und
Schlauchtrupp nach jedem
Kuppeln rechts neben die Saugleitung.
Die rückwärts kuppelnden Truppmänner machen dabei
jeweils eine Kehrt-
wendung und
gehen mit den Führern zwei Schritte vor, machen wieder
eine Kehrtwendung, treten über die Saugschläuche und
heben diese zum
Kuppeln an. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis die
Saugleitung fertig
gekuppelt ist.
8. Anmerkungen:
1. Wenn der
Truppmann das Mehrzweckstrahlrohr angekuppelt hat, macht
er dies
seinem Truppführer durch ein deutliches Zeichen erkennbar.
Erst dann
darf der Truppführer seinen Befehl geben.
2. Nach
Beendigung der Einsatzübung darf die Gruppe nicht ohne Befehl
des
Wettkampfleiters abbauen.
3. Geräte
dürfen nur in der Hand oder im Arm getragen werden.
4. Der
Einhakring am Saugkorb muß lose sein, d.h. er darf z.B. nicht fest
geschweißt sein.
5. Die
Saugschläuche sind einzeln zu tragen.
6. Die
Schlauchhalter müssen am Sicherheitsgurt befestigt sein, bevor der
Eimer des
jeweiligen Trupps gefallen ist.
7. Der Reserveschlauch (wird vom Veranstalter
gestellt) muß ebenfalls
15 m lang
sein.
8. Die vorgeschriebenen Äxte (werden vom
Veranstalter gestellt) können
nicht
durch ein Beil ersetzt werden. Auch leichtere Äxte sind nicht
zugelassen.
9. Die Auslage
der Schläuche und Geräte sowie das Antreten der Gruppe
zum Gerät
ist zwingend.
10.Die Truppführer müssen ihre Einsatzkommandos
wiederholen.
F. Besondere Bestimmungen:
Die Zeit ist nach Zehntelsekunden festzustellen. Bei
der Bewertung der
Zeit werden die Zehntelsekunden abgerundet. Bei
Punktgleichheit ent-
scheidet die bessere Zeit. Bei Punkt- und
Zeitgleichheit entscheidet das
Los.
Die Bewertung der Gruppe erfolgt nur durch den Wettkampfleiter.
Es
werden Wertungspunkte von 0 bis 4 Minuspunkte je Gruppe vergeben.
G. Fehlerkatalog (wird ergänzt durch Bewertungsbögen, s.Anlage)
Jeder Fehler =
10 (bzw. 5 oder 2) Minuspunkte
Jede Sekunde der benötigten Zeit = 1 Minuspunkt
Punktvorgabe =
500 Punkte
Löschgruppe:
a) Jedes fehlende Ausrüstungsstück
b) Überschreiten der Strahlrohrlinie
c) „Wasser Marsch“ - Befehl bevor B-Schlauch bzw.
Mehrzweckstrahl-
rohr
angeschlossen
d) Schlauchhalter nicht am Sicherheitsgurt bevor der
Kanister fällt
e) Fehlendes Zeichen, daß Mehrzweckstrahlrohr
angekuppelt ist
f) Feuerwehraxt nicht mit Lederschutz ausgerüstet
g) Abbauen ohne Anordnung des Wettkampfleiters
h) Abspritzen eines falschen Kanisters > Disqualifikation
i ) Kommandos nicht wiederholt
Gruppenführer:
a) Unvollständiger Einsatzbefehl
b) Einsatzbefehl für den 2. und 3. Trupp nicht oder
zu früh gegeben
(je 10
Minuspunkte)
c) Tätiges Eingreifen (je 10 Minuspunkte)
Maschinist:
a) Ohne Kommando des Wassertruppführers Saugleitung
angekuppelt
b) Halteleine nicht befestigt bevor der erste
Kanister fällt
c) Ohne Kommando des Melders Wasser gegeben
d) Ausgangsdruck der TS 8/8 ständig über 8 bar
Melder:
a) Kommando „Wasser Marsch“ bevor der Verteiler mit
angeschlossenem
B-Schlauch
am vorbestimmten Platz liegt
Wassertrupp:
a) Auf der Erde, also nicht mindestens in
Knöchelhöhe gekuppelt
b) Beim Kuppeln nicht mit einer Kehrtwendung aus der
Saugleitung
heraus-
bzw. hereingetreten
c) Mastwurf nicht ordnungsgemäß
d) Halbschläge nicht ordnungsgemäß
e) Kommando „Saugleitung hoch“ bevor die Halbschläge
fertig sind
f) Ventilleine nicht eingehakt
Schlauchtrupp:
a) Beim Kuppeln nicht mit einer Kehrtwendung aus der
Saugleitung
heraus-
bzw. hereingetreten
Wedemark, den 22. Mai 2001
Fischer
Gemeindeausbildungsleiter
|