Home
Allgemein
Ausbildung
Diverses
Download
Glossar
 


 

 

 

Wettkampfbestimmungen

 

(Stand: 22. Mai 2001)

 

 

 

Gemeindewettkämpfe

 

der

 

Freiwilligen Feuerwehr

 

Wedemark


A. Die Gruppe:

 

Zusammensetzumg und Ausrüstung

 

1. Gesamte Gruppe:                       Feuerwehrschutzkleidung, Schutzhand-

                                                     schuhe nach UVV, Sicherheitsstiefel,

                                                     nachtleuchtender Feuerwehrhelm mit

                                                     Nackenschutz, Feuerwehr-Sicherheits-

                                                     gurt (gilt auch für Altersgruppen!)

2. Die Gruppenmitglieder:

    Gruppenführer:                          keine Zusatzausrüstung

    Melder:                                      Handscheinwerfer nach DIN 14643

    Maschinist:                                keine Zusatzausrüstung

    Angriffstruppführer:                   Fangleine, Axt (genormt mit Schutz),

                                                     C-Rollschlauch 15 m (Reserveschlauch),

                                                     Schlauchhalter

    Angriffstruppmann:                    Fangleine, C-Mehrzweckstrahlrohr,

                                                     Brechstange (genormt 700 mm),

                                                     Schlauchhalter

    Wassertruppführer:                    Fangleine, Axt(genormt mit Schutz),

                                                     Schlauchhalter

    Wassertruppmann:                     Fangleine, C-Mehrzweckstrahlrohr,

                                                     Schlauchhalter

    Schlauchtruppführer:                  Fangleine, Axt (genormt mit Schutz),

                                                     Schlauchhalter

    Schlauchtruppmann:                   Fangleine, C-Mehrzweckstrahlrohr,

                                                     Schlauchhalter

 

Fehler:   Für jedes fehlende oder nicht normgerechte Ausrüstungsstück

              10 Minuspunkte

 

Anmerkung:   Die Fangleine wird links getragen (Tragriemen über die

                       rechte Schulter), der Karabiner des Sicherheitsgurtes auf der

 

B. Gerät bei den Gruppen:

    1. Motorspritze: TS mit 800 Ltr./min.

    2. Saugschläuche: 1,60 m Länge

    3. Saugkorb: mit Rückschlagventil und losem Ring

    4. Mehrzweckstrahlrohr für C-Schläuche: Mundstückdurchm. beliebig

    5. Verteiler: nur mit Niederschraubventilen   

    6. Schlauchmaterial und Äxte: wird vom Veranstalter gestellt

 

Fehler:   Für unsauberes Gerät oder - Fahrzeug sowie nicht normgerechtes

              Gerät je 10 Minuspunkte


C. Bei der Einsatzübung zu verlegende Längen:

 

    4 Saugschläuche á 1,60 m Länge

    1 B-Schlauch á 20 m Länge

    1 Verteiler

    3 mal je 2 C-Schläuche á 15 m Länge

 

D. Angriffsziel:

 

Drei Kanister auf 1,50 m hohen Pfählen in einem seitlichen Abstand von

je 3 m. Der Abstand der Strahlrohrlinie von den Kanistern beträgt 10 m.

Der Abstand der Wasserentnahmestelle von der Strahlrohrlinie beträgt 50 m.

 

Fehler:  Überschreiten der Strahlrohrlinie je 10 Minuspunkte

            Abspritzen eines falschen Eimers führt zum Ausschluß vom Wett-

             kampf

 

E. Durchführung der Einsatzübung:

 

Nach dem Einfahren der Gruppe hinter die Startlinie auf dem Wettkampf-

platz werden die Geräte ( 4 Saugschläuche, Saugkorb, Halte- und Ventil-

leine, B-Schlauch, 7 C-Schläuche, 3 Äxte > Druckschläuche und

Äxte werden vom Veranstalter gestellt < , Verteiler, Handscheinwerfer,

Brechstange, 3 C-Mehrzweckstrahlrohre und 6 Schlauchhalter) auf dem

vorgesehenen Platz abgestellt ( siehe hierzu auch als Anlage beigefügte

Ablagezeichnung ) und die TS 8/8 in Stellung gebracht.

Die TS 8/8 läuft vor Beginn der Einsatzübung.

Hierauf tritt die Gruppe neben den Saugschläuchen an und der Gruppen-

führer meldet an den Wettkampfleiter: „Wettkampfgruppe der Freiwilligen

Feuerwehr XYZ zum Wettkampf angetreten.“

Der Wettkampfleiter erteilt den Einsatzauftrag für die Gruppe.

Der Gruppenführer wiederholt diesen Auftrag und gibt ihn anschließend

an die Gruppe weiter.

 

1.Befehl des Gruppenführers:

 a. Ankündigung

    „Einsatzübung mit C-Rohren“

    „Angriffsziel: Die Eimerlinie, Wasserentnahmestelle: Offenes Gewässer              erforderlich: 4 Saugschläuche, Verteiler: eine B-Länge vom Gerät,

    Melder legt B-Leitung und Verteiler, jeder Trupp legt seine Leitung

    selbst!“

b. Einsatzbefehl

    „Angriffstrupp 1. Rohr auf den linken Eimer vor!“

 


(Die Zeitwertung der Gesamtübung erfolgt nach Erteilung des vorstehenden

Befehls auf das Wort „vor“.)

Nachdem der Wassertrupp und der Schlauchtrupp die Saugleitung zu

Wasser gebracht haben, kann der Gruppenführer den Einsatzbefehl für

das 2. und das 3. Rohr geben.

Weitere Befehle des  Gruppenführers sind:

„Wassertrupp 2. Rohr auf den rechten Eimer vor“ und

„Schlauchtrupp 3. Rohr auf den mittleren Eimer vor“.

Die Einsatzübung ist mit dem Herabspritzen des letzten Eimers, durch

Ende der Zeitnahme beendet.

 

2. Tätigkeiten des Melders:

 

Er legt B-Leitung von der Pumpe zum Platz des Verteilers, legt Verteiler

und schließt die B-Leitung an den Verteiler an. Der Befehl: „Wasser

Marsch“ darf erst dann an den Maschinisten gegeben werden, wenn der

Verteiler auf seinem Platz liegt und die B-Leitung angekuppelt ist.

 

3. Tätigkeiten des Maschinisten:

 

Er nimmt Saugkorb, Halte- und Ventilleine und legt diese an den Platz, wo

vermutlich der Saugkorb an die Saugleitung gekuppelt wird. Der Saugkorb

kann auch an den Wassertruppführer direkt übergeben werden.

Er kuppelt die Saugleitung dann an die Pumpe an, wenn die Ventil- und

die Halteleine an der Saugleitung befestigt sind und die Saugleitung auf

Befehl des Wassertruppführers („Saugleitung Hoch“) zu Wasser gebracht

werden soll.

Er kuppelt die B-Leitung an den Druckstutzen der TS 8/8 an.

Er gibt Wasser auf den Befehl : „Wasser Marsch“ vom Melder.

Die Halteleine muß am Gerät befestigt sein, bevor der erste Eimer fällt.

 

4. Tätigkeiten des Angriffstrupps:

 

Er arbeitet nach dem Befehl des Gruppenführers und rüstet sich sofort als

Angriffstrupp aus. Wenn die Druckleitung steht ( C-Schläuche gekuppelt

und Mehrzweckstrahlrohr angekuppelt ), gibt der Angriffstruppführer

den Befehl: „Erstes Rohr Wasser Marsch“ an den Melder.

Der Eimer darf erst abgespritzt werden, wenn der Truppführer seinen Trupp-

mann erreicht hat.

 


5. Tätigkeiten des Wassertrupps:

 

Er legt mit Hilfe des Schlauchtrupps die Saugleitung, dabei müssen alle

Saugschläuche angehoben werden. Während der Wassertrupp kuppelt,

hält der Schlauchtrupp die Saugleitungen. Es darf nicht auf der Erde

gekuppelt werden, sondern mindestens in Knöchelhöhe.

Der Wassertruppführer bringt die Ventil- und die Halteleine an. Der Mast-

wurf am Saugkorb, der Saugkorb und Saugleitung erfassen muß, wird vom

Wassertruppführer angebracht. Die zwei Halbschläge in der oberen Hälfte

des Saugschlauchs ( vom Saugkorb aus gesehen, also unterhalb der

Kupplungen ) werden  vom Wassertruppmann angebracht. Die Ventilleine

muß vom Wassertruppführer eingehakt werden.

Er bringt mit Hilfe des Schlauchtrupps ( 4 Mann ) die Saugleitung nach den

Befehlen des Wassertruppführers : „Saugleitung Hoch“ und „Zu Wasser“

zu Wasser.

Er rüstet sich anschließend als zweiter Angriffstrupp aus und übernimmt die

zweite C-Leitung. Wenn die Druckleitung steht ( C-Schläuche gekuppelt und

Mehrzweckstrahlrohr angekuppelt ), gibt der Truppführer den Befehl:

„Zweites Rohr Wasser Marsch“ an den Melder.

Der Eimer darf erst abgespritzt werden, wenn der Truppführer seinen Trupp-

mann erreicht hat.

 

6. Tätigkeiten des Schlauchtrupps:

 

Er hilft dem Wassertrupp  beim Auslegen der Saugschläuche, hält die Saug-

schläuche beim Kuppeln und bringt mit dem Wassertrupp die Saugleitung

zu Wasser.

Er rüstet sich anschließend als dritter Angriffstrupp aus und übernimmt die

dritte C-Leitung. Wenn die Druckleitung steht ( C-Schläuche gekuppelt und

Mehrzweckstrahlrohr angekuppelt ), gibt der Truppführer den Befehl:

„Drittes Rohr Wasser Marsch“ an den Melder.

Der Eimer darf erst abgespritzt werden, wenn der Truppführer seinen Trupp-

mann erreicht hat.

 

7. Das Kuppeln der Saugleitungen:

 

Nachdem der Angriffstruppführer zu Beginn der Einsatzübung seinen Einsatz-

befehl wiederholt hat, bestimmt der Wassertruppführer die Anzahl der erfor-

derlichen Saugschläuche durch die Worte: „Vier Längen Saugschlauch“.

Dann verlegen Wassertrupp und Schlauchtrupp die Saugschläuche. Wenn

der Saugkorb angekuppelt ist, treten Wasser- und Schlauchtrupp nach jedem

Kuppeln rechts neben die Saugleitung.


 

Die rückwärts kuppelnden Truppmänner machen dabei jeweils eine Kehrt-

wendung  und gehen mit den Führern zwei Schritte vor, machen wieder

eine Kehrtwendung, treten über die Saugschläuche und heben diese zum

Kuppeln an. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis die Saugleitung fertig

gekuppelt ist.

 

 

8. Anmerkungen:

 

1. Wenn der Truppmann das Mehrzweckstrahlrohr angekuppelt hat, macht

    er dies seinem Truppführer durch ein deutliches Zeichen erkennbar.

    Erst dann darf der Truppführer seinen Befehl geben.

2. Nach Beendigung der Einsatzübung darf die Gruppe nicht ohne Befehl

    des Wettkampfleiters abbauen.

3. Geräte dürfen nur in der Hand oder im Arm getragen werden.

4. Der Einhakring am Saugkorb muß lose sein, d.h. er darf z.B. nicht fest

    geschweißt sein.

5. Die Saugschläuche sind einzeln zu tragen.

6. Die Schlauchhalter müssen am Sicherheitsgurt befestigt sein, bevor der

    Eimer des jeweiligen Trupps gefallen ist.

7. Der Reserveschlauch (wird vom Veranstalter gestellt) muß ebenfalls

    15 m lang sein.

8. Die vorgeschriebenen Äxte (werden vom Veranstalter gestellt) können

    nicht durch ein Beil ersetzt werden. Auch leichtere Äxte sind nicht

    zugelassen.

9. Die Auslage der Schläuche und Geräte sowie das Antreten der Gruppe

    zum Gerät ist zwingend.

10.Die Truppführer müssen ihre Einsatzkommandos wiederholen.

 

F. Besondere Bestimmungen:

 

Die Zeit ist nach Zehntelsekunden festzustellen. Bei der Bewertung der

Zeit werden die Zehntelsekunden abgerundet. Bei Punktgleichheit ent-

scheidet die bessere Zeit. Bei Punkt- und Zeitgleichheit entscheidet das

Los.

Die Bewertung der Gruppe erfolgt nur durch den Wettkampfleiter. Es

werden Wertungspunkte von 0 bis 4 Minuspunkte  je Gruppe vergeben.      

 

   
G. Fehlerkatalog (wird ergänzt durch Bewertungsbögen, s.Anlage)

 

Jeder Fehler                                                = 10 (bzw. 5 oder 2) Minuspunkte

Jede Sekunde der benötigten Zeit                 = 1   Minuspunkt

Punktvorgabe                                             = 500 Punkte

 

 

Löschgruppe:

 

a) Jedes fehlende Ausrüstungsstück

b) Überschreiten der Strahlrohrlinie

c) „Wasser Marsch“ - Befehl bevor B-Schlauch bzw. Mehrzweckstrahl-

    rohr angeschlossen

d) Schlauchhalter nicht am Sicherheitsgurt bevor der Kanister fällt

e) Fehlendes Zeichen, daß Mehrzweckstrahlrohr angekuppelt ist

f) Feuerwehraxt nicht mit Lederschutz ausgerüstet

g) Abbauen ohne Anordnung des Wettkampfleiters

h) Abspritzen eines falschen Kanisters > Disqualifikation

i ) Kommandos nicht wiederholt

 

 

Gruppenführer:

 

a) Unvollständiger Einsatzbefehl

b) Einsatzbefehl für den 2. und 3. Trupp nicht oder zu früh gegeben  

    (je 10 Minuspunkte)

c) Tätiges Eingreifen (je 10 Minuspunkte)

 

 

Maschinist:

 

a) Ohne Kommando des Wassertruppführers Saugleitung angekuppelt

b) Halteleine nicht befestigt bevor der erste Kanister fällt

c) Ohne Kommando des Melders Wasser gegeben

d) Ausgangsdruck der TS 8/8 ständig über 8 bar

 

 

Melder:

 

a) Kommando „Wasser Marsch“ bevor der Verteiler mit angeschlossenem

    B-Schlauch am vorbestimmten Platz liegt

 


 

Wassertrupp:

 

a) Auf der Erde, also nicht mindestens in Knöchelhöhe gekuppelt

b) Beim Kuppeln nicht mit einer Kehrtwendung aus der Saugleitung

    heraus- bzw. hereingetreten

c) Mastwurf nicht ordnungsgemäß

d) Halbschläge nicht ordnungsgemäß

e) Kommando „Saugleitung hoch“ bevor die Halbschläge fertig sind

f) Ventilleine nicht eingehakt

 

Schlauchtrupp:

 

a) Beim Kuppeln nicht mit einer Kehrtwendung aus der Saugleitung

    heraus- bzw. hereingetreten

 

 

 

 


Wedemark, den 22. Mai 2001

 

Fischer

Gemeindeausbildungsleiter